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Im Januar 2024 wurde der Startschuss zum sagenumwobenen E-Rezept gegeben.

Was hat sich mit dem E-Rezept (elektronisches Rezept) geändert?

Bisher haben Sie als Patient beim Arzt Ihre Verordnung von rezeptpflichtigen Medikamenten auf einem herkömmlichen Papierrezept erhalten. Seit Januar gilt zumeist ein neues elektronisches Verfahren. In der Arztpraxis wird die Verordnung digital in einem zentralen Datenpool abgespeichert. Die Information kann nun auf mehreren Wegen durch Ihre Apotheke abgerufen werden:

  • Ganz einfach geht es mit der Versichertenkarte. Beim Besuch in der Apotheke lesen wir die Verordnungen über Ihre Versichertenkarte ein und können Ihre Rezepte, wie gewohnt, bearbeiten.
  • Eine weitere Möglichkeit besteht darin, dass in der Arztpraxis ein Papierausdruck mit QR-Code erstellt wird. Diesen Code können wir in der Apotheke ebenfalls einlesen. Hierfür ist Ihre Versichertenkarte nicht erforderlich. Damit können Sie auch eine andere Person mit der Abholung Ihrer Medikamente beauftragen.
  • Als dritte Möglichkeit kann auf dem Smartphone der QR-Code gespeichert werden, der die Verordnung verschlüsselt. Die offizielle Gesundheits-App zur Verarbeitung von E-Rezepten ist die Gematik App „E-Rezept“. Für diese Nutzung müssen Sie sich in der App als Nutzer registrieren.

Kann eine Praxis ein E-Rezept auch direkt an eine Apotheke übermitteln?

Ja, das ist möglich, wenn die Arztpraxis diese Verordnung auf einem sicheren Übertragungsweg, die ganz speziell den Akteuren im Gesundheitswesen vorbehalten ist, übermittelt. Dies ist die sogenannte KIM-Adresse. Die KIM-Adresse der Pregizer Apotheke lautet pregizer@apotheke.tm.kim.telematik

Welche Vorteile hat das E-Rezept gegenüber dem Papierrezept für Sie als Versicherten?

Eine Rezeptänderung oder Ergänzung kann online durch die Praxis vorgenommen werden, ohne dass Sie als Versicherter die Praxis nochmals aufsuchen müssen.

Praktische Hinweise zum E-Rezept

  • Ein E-Rezept ist ebenfalls vier Wochen nach Ausstellung gültig.
  • Beim E-Rezept können einzelne Verordnungszeilen herausgelöst werden. Ein E-Rezept muss also nicht vollständig beliefert werden, so wie es beim Papierrezept der Fall ist.
  • Wenn Sie eine andere Person mit der Abholung Ihrer Medikamente beauftragen möchten, so können Sie ihr entweder Ihre Versichertenkarte mitgeben, oder Sie erhalten in der Praxis den Papierausdruck des entsprechenden QR-Codes. Diesen Papierausdruck legt die Person in der Apotheke vor und kann Ihre Medikamente mitnehmen.

Was ändert sich in der Apotheke bei der Belieferung eines E-Rezepts?

Prinzipiell ändert sich nichts. Leider ist die Anwendung derzeit noch nicht bis ins Letzte ausgereift. In den Arztpraxen wurde die verpflichtende Ausstellung von E-Rezept ziemlich überstürzt eingeführt, was zu Schwierigkeiten führen kann. In der Apotheke kann es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung eines E-Rezepts kommen, insbesondere, wenn Arzneimittel verordnet wurden, die aufgrund von Lieferengpässen nicht verfügbar sind. Wir hoffen sehr, dass die Kinderkrankheiten schnell ausgemerzt werden und wir Sie bald wieder in gewohnter Geschwindigkeit reibungslos mit Ihren Medikamenten versorgen können.

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